Mitgliedsbeiträge

Beitragseinzug

Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils am 2. Januar bzw. am darauffolgenden Bankarbeitstag des Beitragsjahres eingezogen. Du hilfst uns Zeit und Arbeit zu sparen, wenn du am günstigen Lastschriftverfahren teilnimmst.

Beitragskategorien 2023

Mitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören. Sie bezahlen den vollen Beitrag.

Jahresbeitrag:         65,-€
Aufnahmegebühr:   15,-€

Mitglieder mit Beitragsvergünstigung (auf Antrag). Den ermäßigten Beitrag bezahlen:

  • (Ehe-)Partner von Vollzahlern. (Voraussetzungen sind eine identische Anschrift und der Mitgliedsbeitrag wird von einem Konto beglichen)
  • Die aktiven Mitglieder der Bergwacht, die ihren Dienst jährlich nachweisen.
  • Senioren: Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (auf Antrag).
  • Erwachsene ab dem vollendetem 25. Lebensjahr gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises (SBA) und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %.

Jahresbeitrag:         40,-€
Aufnahmegebühr:   15,-€

Mitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior oder als Kind/Jugendlicher

  • einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins oder
  • einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins oder des Alpenvereins Südtirol angehören.

Jahresbeitrag:          18,-€
Aufnahmegebühr:   keine

Junioren ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr

Jahresbeitrag:         30,-€
Aufnahmegebühr:   15,-€

Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Jahresbeitrag:         15,-€
Aufnahmegebühr:   15,-€

Ein Familienbeitrag (beide Elternteile sind Mitglied der Sektion) wird gewährt, wenn

  • alle Familienmitglieder der selben Sektion angehören
  • alle Familienmitglieder die gleiche Adresse aufweisen
  • der Mitgliedsbeitrag in einem Zahlungsvorgang beglichen wird

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind im Familienverbund beitragsfrei.

Wenn ein Ermäßigungsgrund vorliegt (Schwerbehinderung, Junior, Senior, Mitglied Bergwacht), wird dieser auf Antrag berücksichtigt.

Jahresbeitrag:         105,-€
Aufnahmegebühr:   15,-€ (fällt bei gleichzeitgem Eintritt aller Familienmitglieder nur einmal an)

 

Im Familienverbund lebende Kinder und Jugendiche bis 18 Jahre sind beitragsfrei,
wenn

  • mindestens ein Vollbeitrag entrichtet wird
  • alle Familienmitglieder der gleichen Sektion angehören und
  • die gleiche Adresse aufweisen.

Wenn ein Ermäßigungsgrund (Schwerbehinderung, Junior,Senior, Mitglied Bergwacht), wird dieser auf Antrag berücksichtigt.

Jahresbeitrag:         65,-€
Aufnahmegebühr:   15,-€ (fällt bei gleichzeitgem Eintritt aller Familienmitglieder nur einmal an)

Anmerkungen:

  • Bei Eintritt ab 1. September halbiert sich der Beitrag für das Eintrittsjahr (die Aufnahmegebühr bleibt gleich).
  • Deine Mitgliedschaft beginnt mit der vorliegenden Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese muss eine gültige IBAN-Nummer enthalten.
  • Der Jahresbeitrag wird jeweils am 2. Januar bzw. dem darauf folgenden ersten Bankarbeitstag abgebucht.
  • Bankgebühren für Rücklastschriften werden in Rechnung gestellt, wenn der Grund der Rücklastschrift von dir zu vertreten ist.
  • Die Sektion nimmt am zentralen Ausweisversand des Alpenvereins teil. Die Ausweise werden Ende Februar direkt von der Druckerei verschickt.
  • Für die Ausstellung eines Ersatzausweises bei Diebstahl oder Verlust erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 5,- €.
    Alternativ kannst du dir den Ausweis nach Registrierung direkt unter https://mein.alpenverein.de ausdrucken.

Regelungen für die Ein- und Umstufung:

  • Junior: In dem Jahr, in dem das Mitglied 19 Jahre alt wird, kommt es in die Kategorie Junior. Vorher ist es in die Kategorie "Kind/Jugend" eingestuft.
  • Mitglied mit Vollbeitrag/ Mitglied mit Ermäßigung: In dem Jahr, in dem das Mitglied 26 Jahre alt wird, kommt es in die Kategorie "Mitglied mit Vollbeitrag" oder in eine ermäßigte Kategorie, falls die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Senior: In dem Jahr, in dem das Mitglied 71 Jahre alt wird, kann es in die Kategorie "Senior" auf Antrag aufgenommen werden.
  • Unterjährige Kategoriewechsel (z.B. bei Heirat) sind nicht möglich.
  • Liegt eine der Voraussetzungen für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, entfällt der Partnerbeitrag.